Der letzte Schritt der Gläubiger: Die Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger



Ein Gläubiger der eine Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betreiben möchte, benötigt für die Vollstreckung einen Vollstreckungstitel. Zwangsvollstreckungen werden meist durch die Pfändung von Sachwerten, der eidesstattlichen Versicherung und der Forderungspfändung mit dem entsprechenden Zugriff auf den Lohn oder das Gehalt, sowie der Kontopfändung, Bankguthaben, Kontogutschriften, Sozialleistungen, etc. betrieben.

Pfändung von sozialen Leistungen
Genau wie bei der Lohn- und Gehaltspfändung gelten auch die gleichen Regeln und Grenzen für die Pfändung des Anspruches auf laufende Sozialleistung mit Lohnersatzfunktion.

Im Besonderen sind die folgenden für bestimmte Zwecke gebundenen Sachleistungen nicht pfändbar:

Automatisch wird bei der Pfändungstabelle angewendet: