Widerspruch beim gerichtlichen Mahnbescheid

Dem Mahnbescheid muss stets ein Formular für den Widerspruch beigelegt sein



Falls die an Sie gestellte Forderung gänzlich oder teilweise unbegründet sein sollte, füllen Sie diese Widerspruchsformular aus und senden Sie es unterschrieben an das Amtsgericht zurück. Beachten Sie unbedingt die zwei Wochen Frist und überschreiten Sie diese nicht. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist der Empfanges beim Amtsgericht.

Falls Sie Probleme mit der richtigen Umsetzung des Widerspruches haben, so nutzen Sie die professionelle Hilfe eines Anwaltes oder einer Anwältin. Diese Hilfe können Sie über die Beratungshilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen.

Falls der von dem Gläubiger in dem Mahnbescheid geltend gemachte Anspruch jedoch zur Recht besteht, sollten Sie auf einen Widerspruch verzichten. Ein nachfolgendes Gerichtsverfahren würde zu Gunsten des Gläubigers entschieden werden. Die Verfahrenskosten müssen dann von dem Schuldner übernommen werden.

Info:
Der gerichtliche Mahnbescheid
Keine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher