Dem Mahnbescheid muss stets ein Formular für den Widerspruch beigelegt sein
Falls die an Sie gestellte Forderung gänzlich oder
teilweise unbegründet sein sollte, füllen Sie diese
Widerspruchsformular aus und senden Sie es unterschrieben an das
Amtsgericht zurück. Beachten Sie unbedingt die zwei Wochen Frist und
überschreiten Sie diese nicht. Entscheidend für den fristgerechten
Eingang ist der Empfanges beim Amtsgericht.
Falls Sie Probleme mit der richtigen Umsetzung des Widerspruches
haben, so nutzen Sie die professionelle Hilfe eines Anwaltes oder
einer Anwältin. Diese Hilfe können Sie über die Beratungshilfe einer
Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen.
Falls der von dem Gläubiger in dem Mahnbescheid geltend gemachte
Anspruch jedoch zur Recht besteht, sollten Sie auf einen Widerspruch
verzichten. Ein nachfolgendes Gerichtsverfahren würde zu Gunsten des
Gläubigers entschieden werden. Die Verfahrenskosten müssen dann von
dem Schuldner übernommen werden.
Info:
Der
gerichtliche Mahnbescheid
Keine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher