Der vierte Schritt der Gläubiger: Der Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid durch das Amtsgericht



Falls Sie als Schuldner auf den gerichtlichen Mahnbescheid keinen Widerspruch eingereicht haben, Wird durch das Amtsgericht, auf den Antrag des Gläubigers hin, ein Vollstreckungsbescheid erlassen.

Der Vollstreckungsbescheid
Der durch das zuständige Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, die Forderung zwangsweise einzufordern. Die Vollstreckung wird beispielsweise durch Lohnpfändung, Kontopfändung oder durch einen Gerichtsvollzieher direkt in Ihren Räumlichkeiten vorgenommen. Der gerichtliche Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher oder durch die Post zugestellt. Der Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Gerichturteil!

Doch auch jetzt haben Sie noch eine letzte Möglichkeit richtig zu reagieren. Verpassen Sie diese nicht.

Falls die in dem Vollstreckungsbescheid angegebene Forderungen gänzlich oder in Teilen unbegründet oder nicht gerechtfertigt ist, so können Sie als Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch oder Teileinspruch einlegen. Sie können diesen Einspruch persönlich bei Gericht geltend machen. Alternativ kann der Einspruch auch in Form eines einfach zugestellten Briefes an das Amtsgericht eingereicht werden.

Einspruch bei einem Vollstreckungsbescheid
Ein Einspruch oder ein Teileinspruch auf die Forderungen in einem Vollstreckungsbescheid hat zur Folge, das der Vollstreckungsbescheid keine Rechtskräftigkeit erreicht. Jedoch gibt es auch ohne den rechtskräftig gewordenen Vollstreckungsbescheid die Möglichkeit der "vorläufigen Vollstreckbarkeit". In einem solchen Falle wird bei Ihnen  Gehalt, Kontoguthaben oder Wertgegenstände zur Sicherheit des Gläubigers vorweg gepfändet. Die Entscheidung über das Pfandgut wird dann in dem späteren Verfahren vor Gericht geklärt. Aus diesem Grund sollte der Schuldner bei der Einreichung des Widerspruchs auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.