Sie bekommen Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide mit der Post?
Vorsicht, damit ist nicht zu spaßen! Die an dem gelben
Umschlag zu erkennbaren Mahn- und
Vollstreckungsbescheide werden von vielen Schuldnern in
ihrer Wichtigkeit unterschätzt. Ein
Vollstreckungsbescheid ist eine amtliche Urkunde, mit
der der Gläubiger 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung
betreiben kann. Ob diese Forderung überhaupt berechtigt
ist, wurde aber von keinem Gericht überprüft. Das müssen
Sie selbst tun. Sofort!
Widerspruch bei Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
Zwei Wochen ab Zustellung eines Mahnbescheides haben Sie in der
Regel Zeit, Widerspruch oder Teilwiderspruch einzulegen. Solange
vom Gericht noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, muß
von dem Gericht Ihr Widerspruch auch nach Ablauf der
Zweiwochenfrist berücksichtigt werden. Dem Mahnbescheid sind
Formulare zum Widerspruch beigelegt. Nutzen Sie diese Bescheide
für Ihren Widerspruch.
Bei der Zustellung eines Vollstreckungsbescheides können Sie
innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sie haben exakt
zwei Wochen Zeit. Lassen sie diese nicht ungenutzt
verstreichen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung durch
den Gerichtsvollzieher und endet nach zwei Wochen. Das
Eingangsdatum ihres Einspruchs bei Gericht muß innerhalb dieser
zwei Wochen liegen.
Falls es Ihnen aus einem nicht vorwerfbaren Grund unmöglich ist
rechtzeitig Einspruch einzulegen, so muß dies dem Gericht
glaubhaft nachgewiesen werden und eine Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand beantragt werden. Vom Gericht wird Ihr
Einspruch in einem solchen Fall dann als rechtzeitig eingelegt
behandelt.
Wenn man aufgrund eines Mahnbescheides Widerspruch einlegt, kann
es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wenn man aufgrund eines
Vollstreckungsbescheides Einspruch einlegt, kommt es auf jeden
Fall zu einer Gerichtsverhandlung. Die bei einer
Gerichtsverhandlung entstehenden Kosten, trägt die Partei, die
das Gerichtsverfahren verloren hat. Ist die Forderung des
Gläubigers berechtigt und Sie legen Einspruch oder Widerspruch
ein, so müssen Sie die entstehenden Gerichtskosten tragen.
Das sollten Sie tun:
- Zuerst überprüfen Sie, ob Sie auch der richtige Adressat sind, eventuell richtet sich die Forderung gegen jemand anderen. Fehler und Irrtümer passieren immer wieder einmal.
- Kontrollieren Sie die in dem Bescheid genmachten Forderungen.
Sind die Forderungen Ihnen gegenüber berechtigt?
- Stimmt die Höhe der Forderung und wurden die Verzugszinsen
korrekt berechnet? Bei Zweifeln hilft Ihnen eine
Verbraucherzentrale, eine Schuldnerberatungsstelle oder auch
eine private Anwaltskanzlei.
- Werden eventuell zusätzliche Kosten für ein Inkassounternehmen
berechnet?
- Sie sollten bei Forderungen die älter als drei Jahre sind sich über die Verjährungsfristen erkundigen. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid kann auch eine eventuell bereits verjährte Forderung für weitere 30 Jahre festschreiben. Da die Berechnung der Verjährungsfristen kompliziert ist, sollten Sie sich den professionellen Beistand einer Verbraucherzentrale, einer Schuldnerberatungsstelle oder eines Anwaltes für die Ermittlung der Verjährungsfrist besorgen.
Info:
Sie erhalten ständig neue Mahnungen und wollen diese bereits
nicht mehr öffnen?