Finanzen-Ratgeber.info - Vollstreckung - Befreiung von den Schulden

Sie bekommen Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide mit der Post?



Vorsicht, damit ist nicht zu spaßen! Die an dem gelben Umschlag zu erkennbaren Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden von vielen Schuldnern in ihrer Wichtigkeit unterschätzt. Ein Vollstreckungsbescheid ist eine amtliche Urkunde, mit der der Gläubiger 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist, wurde aber von keinem Gericht überprüft. Das müssen Sie selbst tun. Sofort!

Widerspruch bei Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid

Zwei Wochen ab Zustellung eines Mahnbescheides haben Sie in der Regel Zeit, Widerspruch oder Teilwiderspruch einzulegen. Solange vom Gericht noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, muß von dem Gericht Ihr Widerspruch auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist berücksichtigt werden. Dem Mahnbescheid sind Formulare zum Widerspruch beigelegt. Nutzen Sie diese Bescheide für Ihren Widerspruch.

Bei der Zustellung eines Vollstreckungsbescheides können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sie haben exakt zwei Wochen Zeit. Lassen sie diese nicht ungenutzt verstreichen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher und endet nach zwei Wochen. Das Eingangsdatum ihres Einspruchs bei Gericht muß innerhalb dieser zwei Wochen liegen.

Falls es Ihnen aus einem nicht vorwerfbaren Grund unmöglich ist rechtzeitig Einspruch einzulegen, so muß dies dem Gericht glaubhaft nachgewiesen werden und eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Vom Gericht wird Ihr Einspruch in einem solchen Fall dann als rechtzeitig eingelegt behandelt.

Wenn man aufgrund eines Mahnbescheides Widerspruch einlegt, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wenn man aufgrund eines Vollstreckungsbescheides Einspruch einlegt, kommt es auf jeden Fall zu einer Gerichtsverhandlung. Die bei einer Gerichtsverhandlung entstehenden Kosten, trägt die Partei, die das Gerichtsverfahren verloren hat. Ist die Forderung des Gläubigers berechtigt und Sie legen Einspruch oder Widerspruch ein, so müssen Sie die entstehenden Gerichtskosten tragen.

Das sollten Sie tun:

Info:
Sie erhalten ständig neue Mahnungen und wollen diese bereits nicht mehr öffnen?