Der "Titel" gegen den Schuldner
Falls der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid
keinen fristgerechten Einspruch einlegt, wird der
Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Als
Vollstreckungstitel ist jetzt vom Amtsgericht
festgeschrieben, das dem Gläubiger von dem Schuldner der
geforderte Anspruch tatsächlich zusteht. Der Schuldner
kann nach der Titulierung des Vollstreckungsbescheides
nichts mehr gegen die Vollstreckung unternehmen.
Die Forderung bleibt 30 Jahre bestehen
Hat ein Gläubiger eine Titulierung seiner Forderung
erreicht, so bleibt diese titulierte Forderung
grundsätzlich 30 Jahre lang bestehen, bevor sie
verjährt.
Falls die Forderung des Gläubigers an den Schuldner
berechtigt ist und der Schuldner aufgrund seiner
finanziellen Situation nicht bezahlen kann, so gibt es
für den Schuldner die Möglichkeit dem Gläubiger ein
notarielles Schuldanerkenntnis anzubieten. Bei
berechtigten Forderungen muss der Schuldner nicht das
die Kosten erhöhende Verfahren mit Inkassobüro,
Anwaltsschreiben, Mahnbescheiden und
Vollstreckungsbescheid durchlaufen.
Zahlungsunfähigkeit eingestehen
Wenn der Schuldner bereits im Vorfeld durch eine eidesstattliche
Versicherung oder durch einen Sozialhilfebescheid bei dem Gläubiger
belegt, sind viele Gläubiger in der Regel bereit, die Notarkosten
für die notariell abzugebende Erklärung des Schuldanerkenntnisses zu
übernehmen. Mit der Unterschrift des Gläubigers bei dem Notar
entsteht ein vollstreckbarer Titel. Prüfen Sie als Schuldner vor dem
Schuldanerkenntnis genau die Berechtigung und die Höhe der
Forderung. Seien Sie bitte sehr vorsichtig wenn Sie von der
Inkassoseite vorgefertigte Schuldanerkenntnisse unterschreiben
sollen.