Die Titulierung der Forderung des Vollstreckungsbescheides

Der "Titel" gegen den Schuldner



Falls der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid keinen fristgerechten Einspruch einlegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel ist jetzt vom Amtsgericht festgeschrieben, das dem Gläubiger von dem Schuldner der geforderte Anspruch tatsächlich zusteht. Der Schuldner kann nach der Titulierung des Vollstreckungsbescheides nichts mehr gegen die Vollstreckung unternehmen.

Die Forderung bleibt 30 Jahre bestehen

Hat ein Gläubiger eine Titulierung seiner Forderung erreicht, so bleibt diese titulierte Forderung grundsätzlich 30 Jahre lang bestehen, bevor sie verjährt.

Falls die Forderung des Gläubigers an den Schuldner berechtigt ist und der Schuldner aufgrund seiner finanziellen Situation nicht bezahlen kann, so gibt es für den Schuldner die Möglichkeit dem Gläubiger ein notarielles Schuldanerkenntnis anzubieten. Bei berechtigten Forderungen muss der Schuldner nicht das die Kosten erhöhende Verfahren mit Inkassobüro, Anwaltsschreiben, Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheid durchlaufen.

Zahlungsunfähigkeit eingestehen

Wenn der Schuldner bereits im Vorfeld durch eine eidesstattliche Versicherung oder durch einen Sozialhilfebescheid bei dem Gläubiger belegt, sind viele Gläubiger in der Regel bereit, die Notarkosten für die notariell abzugebende Erklärung des Schuldanerkenntnisses zu übernehmen. Mit der Unterschrift des Gläubigers bei dem Notar entsteht ein vollstreckbarer Titel. Prüfen Sie als Schuldner vor dem Schuldanerkenntnis genau die Berechtigung und die Höhe der Forderung. Seien Sie bitte sehr vorsichtig wenn Sie von der Inkassoseite vorgefertigte Schuldanerkenntnisse unterschreiben sollen.