Schulden - Hilfe für überschuldete Menschen - Schuldnerberatung

Schulden - Das sollte man wissen!



Wenn das Einkommen über einen längeren Zeitraum monatlich nicht für die Ausgaben des Lebensunterhaltes und notwendige oder gewünschte Konsumgüter ausreicht, so laufen viele Personen Gefahr durch Schulden in existenzielle Probleme zu geraten. Wer die zusätzlichen Belastungen einer Kreditrückführung nicht realistisch einplant oder wer seine monatlichen Ausgaben bei Einkommensrückgang nicht an die neue Situation anpasst oder anpassen kann, läuft Gefahr in die Überschuldung zu geraten.

Die Umschuldung

Wenn Rechnungen nicht mehr rechtzeitig bezahlt werden und sich Mahnungen der Gläubiger bereits vermehrt in der Post finden, dann versuchen die Betroffenen häufig die bestehenden Forderungen durch Aufnahme eines neuen Kredites zu begleichen. Dies nennt man Umschuldung. Eine solche Umschuldung macht jedoch nur dann Sinn, wenn ein funktionierendes Konzept für die gefährdete Person oder Familie besteht.

Ein solches Konzept setzt die Erhöhung der Einnahmen durch eine Nebentätigkeit oder Untervermietung und /oder die Reduzierung der Ausgaben voraus. Reduzierung der Ausgaben kann man durch Einschränkungen der Ausgaben im Freizeit- und Konsumgüterbereich sowie durch Kündigung nicht wirklich wichtiger Versicherungen erreichen. Auch muß die Rückzahlung des Kredites zur Umschuldung durch bezahlbare Raten, oft verbunden mit einer entsprechend längeren Laufzeit des Kredit, sichergestellt sein.

Ohne ein solches, der Umschuldung zugrunde liegendes Konzept, verschärfen sich in der Regel die finanziellen Probleme des Kreditnehmers. Durch die Bearbeitungsgebühren und oftmals höhere Zinsen des neuen Kredites, sowie wegen sich anhäufender Mahn- und Anwaltsgebühren der älteren Kredite, treten bei einer Umschuldung oftmals zusätzliche Belastungen des betroffenen Haushaltes auf.

Besonders Kreditvermittlern und ausländischen Kreditinstituten, die über den Anzeigenmarkt und Postwurfsendungen werben, ist ausdrücklich zu warnen. Auch vor Anbietern, die bereits im Vorfeld für die Übersendung von Antragsunterlagen Kostenpauschalen oder Gebühren erheben, ist ausdrücklich zu warnen.