Schulden - Das sollte man wissen!
Wenn das Einkommen über einen längeren Zeitraum
monatlich nicht für die Ausgaben des Lebensunterhaltes
und notwendige oder gewünschte Konsumgüter ausreicht, so
laufen viele Personen Gefahr durch Schulden in
existenzielle Probleme zu geraten. Wer die zusätzlichen
Belastungen einer Kreditrückführung nicht realistisch
einplant oder wer seine monatlichen Ausgaben bei
Einkommensrückgang nicht an die neue Situation anpasst
oder anpassen kann, läuft Gefahr in die Überschuldung zu
geraten.
Die Umschuldung
Wenn Rechnungen nicht mehr rechtzeitig bezahlt werden
und sich Mahnungen der Gläubiger bereits vermehrt in der
Post finden, dann versuchen die Betroffenen häufig die
bestehenden Forderungen durch Aufnahme eines neuen
Kredites zu begleichen. Dies nennt man Umschuldung. Eine
solche Umschuldung macht jedoch nur dann Sinn, wenn ein
funktionierendes Konzept für die gefährdete Person oder
Familie besteht.
Ein solches Konzept setzt die Erhöhung der Einnahmen
durch eine Nebentätigkeit oder Untervermietung und /oder
die Reduzierung der Ausgaben voraus. Reduzierung der
Ausgaben kann man durch Einschränkungen der Ausgaben im
Freizeit- und Konsumgüterbereich sowie durch Kündigung
nicht wirklich wichtiger Versicherungen erreichen. Auch
muß die Rückzahlung des Kredites zur Umschuldung durch
bezahlbare Raten, oft verbunden mit einer entsprechend
längeren Laufzeit des Kredit, sichergestellt sein.
Ohne ein solches, der Umschuldung zugrunde liegendes
Konzept, verschärfen sich in der Regel die finanziellen
Probleme des Kreditnehmers. Durch die
Bearbeitungsgebühren und oftmals höhere Zinsen des neuen
Kredites, sowie wegen sich anhäufender Mahn- und
Anwaltsgebühren der älteren Kredite, treten bei einer
Umschuldung oftmals zusätzliche Belastungen des
betroffenen Haushaltes auf.
Besonders Kreditvermittlern und ausländischen
Kreditinstituten, die über den Anzeigenmarkt und
Postwurfsendungen werben, ist ausdrücklich zu warnen.
Auch vor Anbietern, die bereits im Vorfeld für die
Übersendung von Antragsunterlagen Kostenpauschalen oder
Gebühren erheben, ist ausdrücklich zu warnen.