Überschuldung durch Bürgschaft / Mithaftung?

Professionelle Schuldenhilfe



Frauen geraten häufig in Überschuldung weil sie für ihren Partner mithaften

Als Bürge oder Bürgin haben Sie sich dem Kreditgeber gegenüber verpflichtet, für alle aus dem Kreditverhältnis entstehenden Ansprüche mitzuhaften. Obwohl der Bürge oder die Bürgin üblicherweise einen Anspruch hat, die geleisteten Zahlungen von dem Kreditnehmer erstattet zu bekommen, so kann in der Praxis aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners dieser Anspruch meist nicht realisiert werden.

Sittenwidrigkeit bei Vereinbarungen zur Mithaftung
Die aktuelle Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit bei Bürgschaften und Mithaftung ist besonders für nahe Angehörige und Ehepartner mit abgegebenen Bürgschaftserklärungen von großer Bedeutung. Die von Kreditgebern geforderten Bürgschaften naher Verwandter oder Ehepartner wird von den Gerichten oftmals als Sittenwidrig eingestuft, wenn:

oder

Bei drohender Überschuldung durch eine Bürgschaft in den oben genannten Fällen sollten die Betroffenen Rat von einem fachkundigen Anwalt einholen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation kann der Betroffene eventuell Beratungshilfe beim Amtsgericht, oder mit einem Beratungshilfeschein zur anwaltlichen Beratung in Anspruch nehmen.