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18.02.08 04:15 Neptun
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Löschung des Schufaeintrag
Hallo an alle, ich habe noch 3 Schufa Einträge -sogenannte softe Negativmerkmale - in meiner Schufa stehen, die seit Mitte 2007 als erledigt / bezahlt auch vermerkt sind. Nun habe ich die Sparkasse in Meckenheim angeschrieben, die damals einen Vermerk mit "Gironkonto in Abwicklung" bei der Schufa haben eintragen lassen und Sie gebeten, aufgrund einer geplanten Selbständigkeit in 2008, diesen Eintrag vorzeitig komplett löschen zu lassen. Nach ein paar Schriftwechseln und 4 Telefonaten mit der Bank war der Sachbearbeiter der Bank nun bereit bei der Schufa anzurufen, was dann auch passiert ist. Die Schufa jedoch hat der Bank geantwortet das es auf keinen Fall eine Möglichkeit gäbe den Eintrag vorzeitig zu löschen! Hat mich der Sachbearbeiter der Bank nun angelogen- was ich eigentlich nicht glaube aufgrund der offenen und freundlichen Gespräche am Telefon - oder trifft die Schufa eine solche Entscheidung alleine? Kann mir da jemand eine Auskunft geben? Gruß Neptun
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18.02.08 04:26 Gandi
nicht registriert
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Re: Löschung des Schufaeintrag
Die Schufa löscht solche Einträge nach 3 Jahren. Der Gläubiger kann aber einen Eintrag vorzeitig löschen lassen, wenn es sich um ein Versehen gehandelt hat und der Schufa Eintrag damit nicht korrekt war. Deine Bank müßte also jetzt im nachhinein der Schufa sagen: Tschuldigung, stimmte so gar nicht. Der Sachbearbeiter deiner Bank wird aber wohl kaum eine solche Lüge der Schufa unterbreiten. Die Schufa-Regularien sehen in normalen Fällen keine vorzeitige Löschung der Einträge vor. Nur bei Einträgen aufgrund abgegebener Eidestattlicher Versicherungen wird der Eintrag gelöscht, sobald das entsprechende Register beim Amtsgericht sauber und in Ordnung ist.
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