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Forum » Privatinsolvenz » Insolvenzverfahren und ins Ausland  1
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17.02.08 16:34
Pleitegeier

nicht registriert



Zitat
Insolvenzverfahren und ins Ausland

Mein jetziger Job liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Ich habe aber ab April eineneue Arbeit bei einem weltweit tätigen Konzern und liege dann mit meinem Gehalt etwas über der Pfändungsgrenze. Die Firma gibt mir die Möglichkeit mich hier in Deutschland einzuarbeiten und danach zu einer ihrer ausländischen Niederlassung zu wechseln. Das wäre dann entweder in Österreich oder der Schweiz. In welches der beiden Länder genau ist noch nicht sicher.

Zum Hintergrund: Ich habe recht hohe Schulden. Ein Insolvenzverfahren wird wohl im Frühsommer auf mich zukommen. In 6 Jahren würde ich meine Schulden aber dennoch nicht los sein, ich verdiene hier einfach zu wenig Geld und kann nicht bezahlen. Gehe ich ins Ausland zu Niederlassung meines neuen Arbeitgebers würde ich aber etwas mehr verdienen.

Inwieweit gibt es Probleme bei einem Umzug in die Schweiz oder nach Östereich im Zusammenhang mit einem privaten Insolvenzverfahren? Wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne, inwieweit muss ich einem Gerichtsvollzieher (vielleicht ist das Verfahren bis zum Umzug noch nicht eröffnet) neue Einkommensverhältnisse mitteilen? Ist jemanden bekannt, ob man bei einem Arbeitgeber in der Schweiz auch pfänden kann?

17.02.08 16:40
Klaus

nicht registriert



Zitat
Re: Insolvenzverfahren und ins Ausland

Nur so zur Info: Wenn du dich an die notwendigen Regeln eines Insolvenzverfahrens hältst, dann bist du nach 6 Jahren trotzdem deine Schulden los.
Das ist unabhängig vom Einkommen.

17.02.08 16:46
Pleitegeier

nicht registriert



Zitat
Re: Insolvenzverfahren und ins Ausland

Ich meinte damit eigentlich, dass ich nicht genug verdiene, um in den 6 Jahren die Schulden alle zurückzuzahlen. Deshalb strebe ich ja auch ein Insolvenzverfahren an. Danach bin ich dann schuldenfrei, aber nicht durch "Eigenleistung und Rückzahlung".

17.02.08 16:56
Gregor

nicht registriert



Zitat
Re: Insolvenzverfahren und ins Ausland

Wenn Du den Antrag auf Eröffnung der Insolvenzv zu einem Zeitpunkt stellst, zu dem dein Lebensmittelpunkt (das braucht nicht der Wohnsitz sein) in Deutschland liegt, dann wird das deutsche Insolvenz und Restschuldbefreiungsverfahren auch dann vor dem deutschen Insolvenzgericht durchgeführt, wenn Du in der Zwischenzeit in ein anderes Land umgzogenen bist. Das Insolvenzverfahren läuft, wenn es einmal vor einem Gericht in Deutschland begonnen hat, auch weiterhin nach deutschem Recht weiter, unabhängig davon wo Du dann lebst.

Ein Gerichtsvollzieher in Deutschland wird dich aber wohl nicht in die Schweiz verfolgen. Der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollzieher endet an den deutschen Grenzen und ein Gläubiger, der gegen Sie vorgehen möchte, muss dann nach den bilateralen Abkommen, die es mit der Schweiz gibt, versuchen in der Schweiz gegen Sie zu vollstrecken. Das geht aber nur bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Deutschland.

In der Schweiz gibt es meins Wissens nach keine Pfändungstabelle, der Pfändungsbetrag wird immer individuell ermittelt. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz liegen jedoch höher als in Deutschland, von daher kann die deutsche Pfändungstabelle in der Schweiz wohl keine Anwendung finden. Schlimmstensfalls muss das Insolvenzgericht auf deinen Antrag hin den pfändbaren Betrag festlegen.

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