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17.02.08 05:13 Andrea
nicht registriert
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Inkassoprobleme
Hallo zusammen,
Ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll.
Die KFZ Versicherung hat eine offene Forderung gegen mich. Die Forderug wurde an ein Inkassounternehmen abgetreten. Ich weiß nicht ob die mit der gesamten Forderung im Recht sind, mittlerweile ist die Forderung aber tituliert. Zinsen Zinsenszinsen sind es nun 2350€. Nun habe ich mit denen Ratenzahlung vereinbahrt, bevor ich dieses Forum gefunden habe. Die Raten wurden von mir überwiesen.
Seit Oktober überweise ich "zweckgebunden Hauptforderung"
Heute bekomme ich einen Brief von dem Inkasso, wonach sie sich auf §367BGB berufen. Demnach würden Zahlungen zuerst auf die enstandenen Kosten und erst danach auf die ursprüngliche Hauptforderung verbucht.
Falls ich mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden bin, soll ich eine Stellungnahme bis zum 1.3. abgeben. Desweiteren weisen die mich darauf hin, dass die Ratenvereinbahrung hinfällig wird und die gesamte Forderung sofort fällig gestellt wird wenn ich diesen Vermerk "zweckgebunden Hauptforderung" wieder auf eine Überweisung schreibe.
Grüsse und Danke im voraus Andrea
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17.02.08 05:46 Gandi
nicht registriert
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Re: Inkassoprobleme
Durch die Titulierung ist doch die gesamte Forderung doch schon fällig, oder?
schreib dem Inkassobüro, dass die nach genanntem §367BGB gerne bis Februar so verrechnen dürfen, aber ab März nicht mehr, da du nach eben benanntem §367BGB dein Recht auf andere eine Verrechnung - nämlich Verrechnung auf die Hauptforderung - geltend machst. Außerdem schreib ihnen, dass du die weiteren Raten auf die Hauptforderung zahlen wirst und das das Inkassounternehmen diese Raten wieder zurücküberweisen möchten, falls sie mit der Verrechnung auf die Hauptforderung nicht einverstanden sind.
Wenn du schon seit einem längeren Zeitraum zahlst, kannst du zusätzlich auch einen Kontoauszug anfordern aus dem ersichtlich ist, wie deine bisherigen Zahlungen verbucht wurden und wie hoch der Restbetrag noch ist.
Gruß von Gandi
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