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Forum » Gerichtsvollzieher » Einmahlzahlung oder Ratenvergleich ?  1
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17.02.08 05:04
Peter

nicht registriert



Zitat
Einmahlzahlung oder Ratenvergleich ?

Hallo zusammen,
Heute war in einer älteren Angelegenheit der Gerichtsvollzieher bei mir zu Besuch. Es handelt sich dabei um ein privat gegebenes Darlehen, das von mir aber schon längst bezahlt war. Der Gläubiger hat aber duch meine Blödheit aber einen Titel bekommen. In dieser Sache habe ich vor ca 3 Jahren schon einmal die Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Jetzt sind es ungefähr € 9.300. Von meinen Lohn ist laut Tabelle aber nichts pfändbar. Um der ganzen langen Prozedur (Kontopfändung, Eidesstattliche Versicherung etc.) zu entgehen, wäre ich bereit jeden Monat € 120 zu zahlen. Ich könnte aber auch einen Betrag von € 2500 als Einmalzahlung anbieten, den ich aber auch dann mit monatlich 150 € zurückzahlen müsste. Der Gläubiger läßt sich durch einen Anwalt vertreten, dem ich dann auch ein Angebot machen würde. Wie würdet Ihr vorgehen? Ein vernünftiges Musterschreiben an den Anwalt würde mir auch schon sehr weiterhelfen. Bin für jeden guten Tipp dankbar.
Gruß Peter

17.02.08 05:47
Gandi

nicht registriert



Zitat
Re: Einmahlzahlung oder Ratenvergleich ?

Hast du irgendwelche Belege über die Tilgung? Wenn nicht, erinnerst du dich, wann genau du getilgt hast? Die Kontoauszüge darüber lassen sich für vergleichsweise geringere Summen von der Bank nachbestellen, als der Gläubiger aktuell von Dir haben will. Mit den Belegen kannst du den entwerteten Titel zurückfordern, damit daraus nicht mehr gegen dich vollstreckt werden kann.
Gruß von Gandi

17.02.08 06:02
Peter

nicht registriert



Zitat
Re: Einmahlzahlung oder Ratenvergleich ?

Es gibt keine Belege, die Rückzahlung erfolgte Bar in einer Zahlung, eine Quittung gibt es nicht mehr. So blöd kann man sein. Zeugen für die Zahlung gibt es auch nicht, der Darlehensgeber ist vor ein paar Monaten verstorben. Die Forderung gegen mich wird nun von den Erben gestellt, die haben den damaligen Darlehensvertrag gefunden.

17.02.08 06:08
Gandi

nicht registriert



Zitat
Re: Einmahlzahlung oder Ratenvergleich ?

Die Erben waren also nicht dabei, als du gezahlt hast? Schön, ich bin sicher manche Leute erinnern sich an vergangene Ereignisse mit einem verstorbenen Dritten, welchen dieser auf Grund seiner Verstorbenheit nicht mehr widersprechen kann...

Du kannst das Problem entweder juristisch korrekt, oder aber fair für alle Seiten lösen. Korrekt und fair wäre zahlen, aber warum zum 2. Mal? Anständig wäre aber auch das Vorweisen eines Zeugen, der sich noch genau erinnert, wie ihr beide damals zusammen im Strassencafe dem Gläubiger das Geld gegeben habt.

17.02.08 06:13
Peter

nicht registriert



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Re: Einmahlzahlung oder Ratenvergleich ?

Ich habe mich bereits damit abgefunden noch einmal zu bezahlen. Ich habe damals Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und beim das Verfahren beim Landgericht verloren. Dann die ganze Prozedur, Versuchder Lohnpfändung, Kontopfändung usw. Das möchte ich nicht noch einmal miterleben. Jetzt geht es wieder los. Ich versuche nur noch aus blöden Geschichte mit einigermaßen Anstand rauszukommen. Meine Einkommensverhältnisse werden sich in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht sonderlich verbessern. Die erneute Eidesstattliche Versicherung möchte ich aber auch nicht mehr abgeben. Deswegen der Versuch einen Vergleich mit den Erben zu erreichen.

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