Ombudsstellen: Adressen der Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute

Ombudsstellen: Beschwerde- und Schlichtungsstellen für Kreditinstitute



Bei Problemen und Auseinandersetzungen mit Ihrer jetzigen oder potentiell zukünftigen Bank können Sie sich an die Beschwerde- oder Schlichtungsstelle des zuständigen Bankenverbandes wenden. Einer der dafür typischen Gründe ist beispielsweise die Kündigung eines Kontos oder die Verweigerung der Bank ein neues Konto zu eröffnen. Auch wenn dieser Weg etwas Umständlich ist und Initiative erfordert, lohnt er sich. In vielen Fällen wird der Gang zu einer Beschwerde- und Schlichtungsstellen mit Erfolg belohnt.

Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute:

 
Für öffentliche Banken:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon: 0 30/81 92-0
Telefax: 0 30/81 92-222
www.voeb.de

Für Volks-, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Telefon: 0 30/20 21-0
Telefax: 0 30/20 21-19 00
www.bvr.de

Für private Banken und private Hypothekenbanken:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon: 0 30/16 63-0
Telefax: 0 30/16 63-1399
www.bdb.de

Für Sparkassen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband (regionales Schlichtungssystem)
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Telefon: 0 30/2 02 25-0
Telefax: 0 30 / 2 02 25-2 50
www.dsgv.de

Der Deutscher Sparkassen- und Giroverband verfügt – mit Ausnahme des angegliederten Bereichs der Landesbausparkassen - über keine zentrale Schlichtungsstelle; zuständig für den Sparkassen- und Giroverband sind die bei den Regionalverbänden angesiedelten Schlichtungsstellen.

Info:
Der Widerruf eines Vertrages