Ombudsstellen: Beschwerde- und Schlichtungsstellen für Kreditinstitute
Bei Problemen und Auseinandersetzungen mit Ihrer
jetzigen oder potentiell zukünftigen Bank können Sie
sich an die Beschwerde- oder Schlichtungsstelle des
zuständigen Bankenverbandes wenden. Einer der dafür
typischen Gründe ist beispielsweise die Kündigung eines
Kontos oder die Verweigerung der Bank ein neues Konto zu
eröffnen. Auch wenn dieser Weg etwas Umständlich ist und
Initiative erfordert, lohnt er sich. In vielen Fällen
wird der Gang zu einer Beschwerde- und
Schlichtungsstellen mit Erfolg belohnt.
Schlichtungs- und Beschwerdestellen der Kreditinstitute:
Für öffentliche Banken:
Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon: 0 30/81 92-0
Telefax: 0 30/81 92-222
www.voeb.de
Für Volks-, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Telefon: 0 30/20 21-0
Telefax: 0 30/20 21-19 00
www.bvr.de
Für private Banken und private Hypothekenbanken:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon: 0 30/16 63-0
Telefax: 0 30/16 63-1399
www.bdb.de
Für Sparkassen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
(regionales Schlichtungssystem)
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Telefon: 0 30/2 02 25-0
Telefax: 0 30 / 2 02 25-2 50
www.dsgv.de
Der Deutscher Sparkassen- und Giroverband verfügt – mit Ausnahme
des angegliederten Bereichs der Landesbausparkassen - über keine
zentrale Schlichtungsstelle; zuständig für den Sparkassen- und
Giroverband sind die bei den Regionalverbänden angesiedelten
Schlichtungsstellen.
Info:
Der Widerruf eines Vertrages