Mietschulden können zur Kündigung und Zwangsräumung der Wohnung führen
Falls Sie ihre Miete nicht bezahlen können, sollten Sie
das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung
suchen. Auch wenn es Ihnen unangenehm und peinlich ist,
durch ein Gespräch können Sie zu einer Lösung kommen,
die von ihrem Vermieter akzeptiert wird. Mit Sicherheit
ist unangenehmer mit einer Kündigung oder Räumungsklage
durch den Vermieter konfrontiert zu werden.
Verstecken ist in dem Fall von Mietschulden nicht sinnvoll.
Suchen Sie das Gespräch mit ihrem Vermieter und reden Sie offen
über Ihr Problem. Versuchen Sie zu einer für beide Seiten
akzeptablen Lösung zu kommen.
Sie sollten sich überlegen, ob Sie ihrem Vermieter Ratenzahlung
anbieten können. Natürlich müssen sie sich vorher Gedanken
darüber machen, wo Sie das Geld für die Ratenzahlungen
herbekommen. Können Sie monatlich Geld sparen indem Sie anderen
Gläubigern eine Stundung vorschlagen? Wo können Sie in ihrem
Haushalt noch Geld einsparen, bzw. weniger Geld ausgeben? Am
besten ist es ein auf Dauer angelegtes Zahlungskonzept zu
erstellen.
Falls Sie von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützt werden,
sollten Sie ihren Vermieter darüber informieren. Es ist sinnvoll
ihren Vermieter wissen zu lassen, dass Sie nicht einfach "den
Kopf in den Sand stecken." Sie sollten ihrem Vermieter aber nur
Angebote machen, die Sie auch wirklich einhalten können.
Scheuen Sie nicht den Gang zum Sozialamt. Bei ihrem Sozialamt
können Sie sich darüber informieren, ob eine Übernahme der
Mietschulden in ihrer Situation möglich ist.
Falls Sie Arbeitslosengeld II nach Hartz IV erhalten oder
Sozialgeld beziehen, sollten Sie sich für die Übernahme der
Mietschulden bei der für ihre Leistungen zuständigen Stelle oder
bei ihrem Jobcenter informieren. Falls durch diese Stellen die
Übernahme der Mietschulden nicht möglich ist, so lassen Sie sich
dies schriftlich bestätigen. Gehen Sie mit dieser schriftlichen
Bestätigung zu dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Informieren Sie sich auch bei ihrer Stadt oder
Gemeindeverwaltung über einen eventuellen Anspruch auf Wohngeld.
Info:
Mietschulden werden übernommen