Mietschulden können zur Kündigung Ihrer Wohnung führen.

Mietschulden können zur Kündigung und Zwangsräumung der Wohnung führen


Falls Sie ihre Miete nicht bezahlen können, sollten Sie das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung suchen. Auch wenn es Ihnen unangenehm und peinlich ist, durch ein Gespräch können Sie zu einer Lösung kommen, die von ihrem Vermieter akzeptiert wird. Mit Sicherheit ist unangenehmer mit einer Kündigung oder Räumungsklage durch den Vermieter konfrontiert zu werden.

Verstecken ist in dem Fall von Mietschulden nicht sinnvoll. Suchen Sie das Gespräch mit ihrem Vermieter und reden Sie offen über Ihr Problem. Versuchen Sie zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen.

Sie sollten sich überlegen, ob Sie ihrem Vermieter Ratenzahlung anbieten können. Natürlich müssen sie sich vorher Gedanken darüber machen, wo Sie das Geld für die Ratenzahlungen herbekommen. Können Sie monatlich Geld sparen indem Sie anderen Gläubigern eine Stundung vorschlagen? Wo können Sie in ihrem Haushalt noch Geld einsparen, bzw. weniger Geld ausgeben? Am besten ist es ein auf Dauer angelegtes Zahlungskonzept zu erstellen.

Falls Sie von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützt werden, sollten Sie ihren Vermieter darüber informieren. Es ist sinnvoll ihren Vermieter wissen zu lassen, dass Sie nicht einfach "den Kopf in den Sand stecken." Sie sollten ihrem Vermieter aber nur Angebote machen, die Sie auch wirklich einhalten können.

Scheuen Sie nicht den Gang zum Sozialamt. Bei ihrem Sozialamt können Sie sich darüber informieren, ob eine Übernahme der Mietschulden in ihrer Situation möglich ist.

Falls Sie Arbeitslosengeld II nach Hartz IV erhalten oder Sozialgeld beziehen, sollten Sie sich für die Übernahme der Mietschulden bei der für ihre Leistungen zuständigen Stelle oder bei ihrem Jobcenter informieren. Falls durch diese Stellen die Übernahme der Mietschulden nicht möglich ist, so lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Gehen Sie mit dieser schriftlichen Bestätigung zu dem für Sie zuständigen Sozialamt.

Informieren Sie sich auch bei ihrer Stadt oder Gemeindeverwaltung über einen eventuellen Anspruch auf Wohngeld.

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Mietschulden werden übernommen