Mietschulden
Wenn Sie Ihre Miete nicht rechtzeitig bezahlen, darf Ihnen ihr
Vermieter die Wohnung oder das Haus kündigen. Im schlechtesten Fall
wird Ihr Vermieter die Zwangsräumung veranlassen. Falls Sie mit den
Zahlungen für Strom oder Gas in Rückstand sind, so kann Ihnen diese
Versorgung abgeschaltet werden.
Der Vermieter darf Ihnen die fristlose Kündigung aussprechen, wenn
sie mit Ihren Mietzahlungen zwei Monatsmieten in Rückstand sind.
Wenn Sie Ihre Miete wiederholt unregelmäßig bezahlen, kann Ihnen ihr
Vermieter eine fristgerechte Kündigung aussprechen. Eine solche
fristgerechte Kündigung, kann im Gegensatz zur fristlosen Kündigung,
nicht einfach durch die Zahlung der bestehenden Mietschulden
abgewendet werden.
Bei Mietschulden sollten Sie mit Ihrem Vermieter reden. Sie sollten
sich überlegen ob Sie ihrem Vermieter eine Ratenzahlung anbieten
können. Sie sollten ihrem Vermieter in einem offenen Gespräch über
Ihre finanzielle Situation aufklären.
Info:
Die richtige Hilfe bei Mietschulden