Mietschulden nicht ignorieren und mit dem Vermieter sprechen

Mietschulden


Wenn Sie Ihre Miete nicht rechtzeitig bezahlen, darf Ihnen ihr Vermieter die Wohnung oder das Haus kündigen. Im schlechtesten Fall wird Ihr Vermieter die Zwangsräumung veranlassen. Falls Sie mit den Zahlungen für Strom oder Gas in Rückstand sind, so kann Ihnen diese Versorgung abgeschaltet werden.

Der Vermieter darf Ihnen die fristlose Kündigung aussprechen, wenn sie mit Ihren Mietzahlungen zwei Monatsmieten in Rückstand sind. Wenn Sie Ihre Miete wiederholt unregelmäßig bezahlen, kann Ihnen ihr Vermieter eine fristgerechte Kündigung aussprechen. Eine solche fristgerechte Kündigung, kann im Gegensatz zur fristlosen Kündigung, nicht einfach durch die Zahlung der bestehenden Mietschulden abgewendet werden.

Bei Mietschulden sollten Sie mit Ihrem Vermieter reden. Sie sollten sich überlegen ob Sie ihrem Vermieter eine Ratenzahlung anbieten können. Sie sollten ihrem Vermieter in einem offenen Gespräch über Ihre finanzielle Situation aufklären.

Info:
Die richtige Hilfe bei Mietschulden