Rechte und Pflichten der Schuldner und Gläubiger
Zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner gibt es ein
sogenanntes Schuldverhältnis. Dieses Schuldverhältnis
wird durch den Kreditvertrag genauer definiert. Der
Schuldner hat dem Gläubiger gegenüber die Pflicht die
Schulden zu den in dem Kreditvertrag vereinbarten
Konditionen zurückzuzahlen. Wenn der Schuldner dieser
Pflicht nicht gerecht wird, hat der Gläubiger das Recht
seine Forderungen durchzusetzen.
Die außergerichtliche Mahnung durch den Gläubiger
Wenn Sie den vertraglich vereinbarten Zahlungen (
Kreditvertrag, Darlehen, Kaufvertrag, Leasing, etc. )
nicht rechtzeitig nachkommen, schickt Ihnen der
Gläubiger eine Mahnung. Diese Mahnung ist eine
Aufforderung zur Zahlung, Sie sind in Zahlungsverzug.
Mit dem Zahlungsverzug entsteht dem Gläubiger das Recht
zusätzliche Verzugszinsen zu verlangen. Dieser
Verzögerungsschadenersatz orientiert sich am amtlichen
Basiszinssatz. Den jeweilig aktuellen Basiszinssatz
können Sie über das Internet aus dem Wirtschaftsteil
größerer Zeitungen entnehmen.
Ein Gläubiger kann von in Zahlungsverzug geratenen
privaten Schuldnern, ohne einen gesonderten
Schadennachweis zu erbringen, Zinsen in Höhe von 5 %
über dem aktuellen Basiszinssatz verlangen. Bei einem
durch eine Grundschuld oder Hypothek abgesicherten
Immobiliendarlehen liegen die Mindestverzugszinsen bei
2,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei gewerblichen
Krediten sind als Schadenersatz Verzugszinsen mit 8%
über dem Basiszinssatz erlaubt.
Falls ein Gläubiger jedoch einen konkreten höheren
Verzugsschaden nachweisen kann, so kann der Gläubiger
die Ersetzung des erhöhten Verzugsschaden verlangen. Ein
rechtlich zulässiger Nachweis ist beispielsweise der
Kontoauszug einer Bank mit einem entsprechend
hohem Sollzins.
Wenn Sie Kontakt mit dem Gläubiger bei Eingang des
Mahnschreibens aufnehmen, versuchen Sie für den in der
Mahnung geforderten Betrag und für die Restschuld eine
Stundungs- oder Ratenvereinbarung zu erreichen. Achten
Sie darauf, dass Ihnen durch die Zusatzvereinbarung
keine zusätzlichen hohen Kosten entstehen.
Info:
Das sollte man beim Eingang eines Mahnschreibens tun