Der erste Schritt der Gläubiger: Die außergerichtliche Mahnung

Rechte und Pflichten der Schuldner und Gläubiger



Zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner gibt es ein sogenanntes Schuldverhältnis. Dieses Schuldverhältnis wird durch den Kreditvertrag genauer definiert. Der Schuldner hat dem Gläubiger gegenüber die Pflicht die Schulden zu den in dem Kreditvertrag vereinbarten Konditionen zurückzuzahlen. Wenn der Schuldner dieser Pflicht nicht gerecht wird, hat der Gläubiger das Recht seine Forderungen durchzusetzen.

Die außergerichtliche Mahnung durch den Gläubiger

Wenn Sie den vertraglich vereinbarten Zahlungen ( Kreditvertrag, Darlehen, Kaufvertrag, Leasing, etc. ) nicht rechtzeitig nachkommen, schickt Ihnen der Gläubiger eine Mahnung. Diese Mahnung ist eine Aufforderung zur Zahlung, Sie sind in Zahlungsverzug.

Mit dem Zahlungsverzug entsteht dem Gläubiger das Recht zusätzliche Verzugszinsen zu verlangen. Dieser Verzögerungsschadenersatz orientiert sich am amtlichen Basiszinssatz. Den jeweilig aktuellen Basiszinssatz können Sie über das Internet aus dem Wirtschaftsteil größerer Zeitungen entnehmen.

Ein Gläubiger kann von in Zahlungsverzug geratenen privaten Schuldnern, ohne einen gesonderten Schadennachweis zu erbringen, Zinsen in Höhe von 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz verlangen. Bei einem durch eine Grundschuld oder Hypothek abgesicherten Immobiliendarlehen liegen die Mindestverzugszinsen bei 2,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei gewerblichen Krediten sind als Schadenersatz Verzugszinsen mit 8% über dem Basiszinssatz erlaubt.

Falls ein Gläubiger jedoch einen konkreten höheren Verzugsschaden nachweisen kann, so kann der Gläubiger die Ersetzung des erhöhten Verzugsschaden verlangen. Ein rechtlich zulässiger Nachweis ist beispielsweise der Kontoauszug einer Bank mit einem  entsprechend hohem Sollzins.

Wenn Sie Kontakt mit dem Gläubiger bei Eingang des Mahnschreibens aufnehmen, versuchen Sie für den in der Mahnung geforderten Betrag und für die Restschuld eine Stundungs- oder Ratenvereinbarung zu erreichen. Achten Sie darauf, dass Ihnen durch die Zusatzvereinbarung keine zusätzlichen hohen Kosten entstehen.

Info:
Das sollte man beim Eingang eines Mahnschreibens tun