Kreditverträge, Sondervorschriften für Verbraucherdarlehen

Kreditverträge - Schutz der Verbraucher



Die Verbraucherberatungen können Sie im Umgang mit Ihrem Geld im Haushalt beraten und Unterstützen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Es gibt Ansprechpartner, die Ihnen mit Hilfe zur Seite stehen, wenn Sie Probleme mit Ihrer Bank haben. Reichen die Ihnen monatlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht aus weil Ihr Einkommen permanent zu niedrig ist? Sie sollten Ihre möglichen Ansprüche auf staatliche Leistungen wie z.B. ergänzende Sozialleistungen, Wohngeld, Kindergeld-Zuschlag, etc. prüfen.

Kreditverträge - Schutz der Verbraucher
Die §§ 491-507 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten Sondervorschriften für Verbraucherdarlehen zum Schutz vor Kreditwucher und zur Stärkung der Verbraucherrechte. Die Vorschriften sind gültig für Finanzierungshilfen aller Art zwischen einem Unternehmen als Darlehensgeber und einem Verbraucher oder einer Verbraucherin als Kreditnehmer oder Kreditnehmerin. Ausgenommen von den Sondervorschriften sind Abzahlungsgeschäfte und Darlehen mit einer gesamten Darlehenshöhe von unter 200 € sowie Zahlungsaufschübe bis zu drei Monaten. Die wichtigsten Inhalte der §§ 491-507 BGB kann man folgendermaßen zusammenfassen:

Der Kreditvertrag

Die Rückzahlung des Kredites

Kündigung des Kredites durch den Kreditgeber
Der Kreditgeber kann eine Kündigung des Kredites nur unter folgenden Bedingungen aussprechen:

Info: Der Verbraucher haftet bei einer gescheiterten Lastschrift
Urteil des AG Ludwigsburg vom 26.07.2007 (8 C 1355/07)

Ein Kontoinhaber, der einen Verkäufer ermächtigt eine Kaufpreisforderung im Lastschriftverfahren einzuziehen, haftet für einen gescheiterten Einzug mangels Kontodeckung. Das Amtsgericht war in einem Fall der Auffassung, dass der Inhaber des Kontos unmittelbar in Zahlungsverzug geriet, als die Lastschrift mangels Deckung scheiterte, ohne dass es hierzu wie sonst üblich einer gesonderten Mahnung bedurft hätte.

Es kommt hierbei darauf an, dass der Kontoinhaber für die Umstände, welche zum Scheitern der Lastschrift geführt haben, selbst verantwortlich ist. Befindet sich der Kontoinhaber in Verzug, so muss er dem Gläubiger den hierdurch entstandenen Schaden vollumfänglich ersetzen. Damit musste der Verbraucher auch die Kosten einer Bankauskunft bezahlen, die zur Ermittlung von Name und Anschrift des Schuldners notwendig waren. Ebenfalls mussten auch die Kosten für die außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen von dem Schuldner übernommen werden.