Checkliste für Kreditverträge
Im Umgang mit Kreditgeschäften sollten Sie vor dem Abschluss eines Kreditvertrages unsere Checkliste durchgehen. So können Sie unangenehme Überraschungen vermeiden.
Dispokredit bei Ihrer Bank / Geduldeter Dispokredit
Die regelmäßige Inanspruchnahme eines Dispokredit sollte wegen
der hohen Zinsen generell vermieden werden. Aufgrund des
Zinseszins Effektes sind die Kosten und damit die Belastung für
den Kreditnehmer wesentlich höher als bei einem herkömmlichen
Ratenkredit mit Tilgung. Besonders der über den normalen
Dispokredit hinausgehende, der sogenannte "geduldete
Dispokredit", ist mit momentan 15 bis 18% eine teure Form der
Finanzierung.
Kreditvermittler
Ein Kreditvermittler arbeitet als Vermittler zwischen den
Kreditinstituten und dem Kreditnehmer. Bei einem durch einen
Kreditvermittler vermittelten Kredit kommen neben den
festgelegten Zinsen und den Ratenzahlungen für den
eigentlichen Kredit zusätzlich noch die Vermittlungs- und
Bearbeitungsgebühren des Vermittlers hinzu.
Teilzahlungsverträge
Falls Sie in einen finanziellen Engpass geraten sind, sollten
Sie versuchen Teilzahlungsverträge, Leasingverträge und
Kreditverträge in der Laufzeit zu verlängern. So können Sie die
monatliche Ratenzahlung in ihrer Höhe verringern.
Kreditwucher
Wenn Ihnen die Zinsen für Ihr Darlehen zu hoch erscheinen,
sollten Sie den Vertrag auf Kreditwucher überprüfen lassen.
Dabei können Ihnen die Verbraucherberatung und die
Schuldnerberatung helfen. in der Regel deutet es auf
Kreditwucher hin, wenn der effektive Jahreszins eines Darlehens
/ Kredits doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zinssatz.
Kreditkonditionen
Unabhängige Stellen wie Stiftung Warentest oder die
Verbraucherzentralen führen Vergleich von Kreditkonditionen
durch. Informieren Sie sich hier um einen Kredit mit guten
Konditionen abschließen zu können. Besorgen Sie sich vor
Abschluss eines Kreditvertrages die Kreditkonditionen
unterschiedlicher Banken und vergleichen Sie diese miteinander.
Vertragszinsen
Wenn Sie einen Kredit in Anspruch nehmen möchten, so sollten Sie den
Kredit mit festgelegten Vertragszinsen abschließen. Ein Kredit
mit variablen Zinssätzen und Raten kann auf den ersten Blick
günstiger wirken. Sollten die Zinsen wegen der Zinsgleit Klausel
jedoch steigen, so kann der Kredit durchaus sehr teuer werden
und den Kreditnehmer in große Schwierigkeiten bei der
Rückzahlung bringen. Die steigenden monatlichen Raten des Kredit
können unter Umständen nicht mehr erwirtschaftet werden, der
Kredit kann zur
Überschuldung des Kreditnehmers führen.
Unterschrift unter den Kreditvertrag
Bevor Sie den Kreditvertrag dann unterschreiben, sollten Sie
sich genügend Bedenkzeit nehmen. Überschlafen Sie alles noch
einmal. Stellen Sie sich die Fragen: Benötige ich diesen Kredit
wirklich? Brauche ich das Produkt xy tatsächlich, oder kann ich
auch darauf verzichten? Ein schnell abgeschlossener
Kreditvertrag kann zur
Überschuldung führen. Wenn Sie den Kreditvertrag doch
abschließen, so unterschreiben Sie den vertrag nur, wenn Sie
auch wirklich alle Vertragsklauseln gelesen und verstanden
haben. Haben Sie bei Unklarheiten keine Scheu unabhängigen Rat
zu suchen. Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen
helfen Ihnen weiter. Unterschreiben Sie niemals einen nicht
ausgefüllten Vertrag. Unterschreiben Sie keine unausgefüllte
Selbstauskunft. Unterschreiben Sie kein unausgefülltes Dokument.
Abtretungsklausel
Seien Sie vorsichtig bei Klauseln zur Lohn- oder
Gehaltsabtretung. Studieren Sie zu diesen Punkten unbedingt auch
das Kleingedruckte in dem Vertrag.
Einnahmen - Ausgaben - Übersicht
Vor dem Abschluss eines Kreditvertrages sollten Sie sich über
Ihre Einnahmen und Ausgaben in Ihrem Haushalt im klaren sein.
Erstellen Sie sich eine Einnahmen-Ausgaben Übersicht vor
Abschluss des Kreditvertrages.
Werbeanzeigen
Beachten Sie unbedingt die Seriosität eines Angebotes. Sollten
auch nur geringe Zweifel bestehen, so verzichten Sie lieber auf
den Kredit. Insbesondere bei Werbeanzeigen die eine schnelle und
unkomplizierte Kreditabwicklung oder Umschuldung ohne Schufa-Auskunft
versprechen sollten Sie sehr vorsichtig sein.
Umschuldung
Die Ablösung eines Kredits kostet in der Regel Geld. Sie sollten
es vermeiden, Schulden mit neuen Schulden zu bezahlen. Durch
neue Schulden wird die finanzielle Belastung höher und der
Handlungsspielraum kleiner. Durch Gebühren und Ablösungszinsen
fallen neue Kosten an. Falls Sie sich dennoch für eine
Umschuldung entscheiden, so versuchen Sie den neuen Kredit bei
dem gleichen Kreditinstitut zu bekommen. So können Sie sich die
zusätzlichen Gebühren für die Kreditablösung sparen.
Info: Kredite mit Restschuldversicherung können widerrufen werden - Urteil des LG Hamburg vom 11.07.2007 (322 O 43/07)
Das Landgericht Hamburg hielt die Widerrufsbelehrung eines
Darlehensvertrages der Citibank, der mit einer
Restschuldversicherung gekoppelt war, nicht für ausreichend. Daher
konnten die beiden Verträge lange nach Abschluss widerrufen werden.
Denn der Vertrag fällt weg und das Darlehen muss zu einem
marktüblichen Zinssatz neu abgerechnet werden. Darüber hinaus sind
die Kosten der Restschuldversicherung, die oft mehrere Tausend Euro
kosteten, im Wesentlichen zurückzuerstatten.
Im Fall vor dem Landgericht Hamburg hatte ein Verbraucher einen
Darlehensvertrag und zeitgleich einen Lebensversicherungsvertrag
abgeschlossen. Für den Versicherungsvertrag war die Zahlung einer
Einmalprämie notwendig, welche aus dem Darlehen geleistet wurde,
indem dieses in Höhe der Prämie von der Bank zurückgehalten wurde.
Es handelte sich bei der Versicherung um eine
Restschuldversicherung, die dazu dienen sollte, bei Eintritt des
Versicherungsfalls noch fällige Ansprüche der Bank zu sichern, indem
der noch offene Rest der Kreditschuld durch die Versicherung bezahlt
und die Kreditnehmerin von ihrer Zahlungspflicht befreit würde. Das
Gericht hatte zu entscheiden, ob der Widerruf des Kreditvertrags
auch den Restschuldversicherungsvertrag erfasst. Dies wäre nach §
358 BGB der Fall, wenn es sich bei ihnen um ein so genanntes
"verbundenes Geschäft" handelt.
Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg liegt ein verbundenes
Geschäft vor, wenn rechtlich selbständige Verträge in einem so engen
Zusammenhang stehen, dass sie jeweils ein Teilstück einer
übergeordneten rechtlichen oder wirtschaftlichen Einheit darstellen
und sich ergänzen. Im vorliegenden Fall sei der Kredit zumindest
auch zu dem Zweck gewährt worden, die Versicherungsprämie zu
bezahlen, wobei die Bank und das Versicherungsunternehmen
zusammengewirkt haben. Das Gericht betont, es handele sich bei der
Restschuldversicherung nicht um ein reines Sicherungsgeschäft, auf
den die Verbraucherschutzvorschrift des § 358 BGB möglicherweise
nicht anwendbar sei. Da die Darlehensnehmerin planmäßig einen nicht
unerheblichen Teil des Darlehensbetrags für die Prämie aufwenden
muss, handelt es sich nicht mehr um ein "dienendes
Sicherungsgeschäft" (beispielsweise die Bestellung von Sicherheiten,
die ebenfalls mit gewissen Kosten verbunden sein kann) sondern um
ein "weiteres Geschäft" im Sinne der oben genannten Vorschrift. Der
Widerruf des Darlehensgeschäfts führte daher auch dazu, dass die
Bindung an den Versicherungsvertrag gelöst würde.