Finanzen-Ratgeber.info - Checken Sie vor der Unterschrift Ihren Kreditvertrag

Checkliste für Kreditverträge



Im Umgang mit Kreditgeschäften sollten Sie vor dem Abschluss eines Kreditvertrages unsere Checkliste durchgehen. So können Sie unangenehme Überraschungen vermeiden.

Dispokredit bei Ihrer Bank / Geduldeter Dispokredit
Die regelmäßige Inanspruchnahme eines Dispokredit sollte wegen der hohen Zinsen generell vermieden werden. Aufgrund des Zinseszins Effektes sind die Kosten und damit die Belastung für den Kreditnehmer wesentlich höher als bei einem herkömmlichen Ratenkredit mit Tilgung. Besonders der über den normalen Dispokredit hinausgehende, der sogenannte "geduldete Dispokredit", ist mit momentan 15 bis 18% eine teure Form der Finanzierung.

Kreditvermittler
Ein Kreditvermittler arbeitet als Vermittler zwischen den Kreditinstituten und dem Kreditnehmer. Bei einem durch einen Kreditvermittler vermittelten Kredit kommen neben den festgelegten Zinsen und den Ratenzahlungen für den eigentlichen Kredit zusätzlich noch die Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren des Vermittlers hinzu.

Teilzahlungsverträge
Falls Sie in einen finanziellen Engpass geraten sind, sollten Sie versuchen Teilzahlungsverträge, Leasingverträge und Kreditverträge in der Laufzeit zu verlängern. So können Sie die monatliche Ratenzahlung in ihrer Höhe verringern.

Kreditwucher
Wenn Ihnen die Zinsen für Ihr Darlehen zu hoch erscheinen, sollten Sie den Vertrag auf Kreditwucher überprüfen lassen. Dabei können Ihnen die Verbraucherberatung und die Schuldnerberatung helfen. in der Regel deutet es auf Kreditwucher hin, wenn der effektive Jahreszins eines Darlehens / Kredits doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zinssatz.

Kreditkonditionen
Unabhängige Stellen wie Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen führen Vergleich von Kreditkonditionen durch. Informieren Sie sich hier um einen Kredit mit guten Konditionen abschließen zu können. Besorgen Sie sich vor Abschluss eines Kreditvertrages die Kreditkonditionen unterschiedlicher Banken und vergleichen Sie diese miteinander.

Vertragszinsen
Wenn Sie einen Kredit in Anspruch nehmen möchten, so sollten Sie den Kredit mit festgelegten Vertragszinsen abschließen. Ein Kredit mit variablen Zinssätzen und Raten kann auf den ersten Blick günstiger wirken. Sollten die Zinsen wegen der Zinsgleit Klausel jedoch steigen, so kann der Kredit durchaus sehr teuer werden und den Kreditnehmer in große Schwierigkeiten bei der Rückzahlung bringen. Die steigenden monatlichen Raten des Kredit können unter Umständen nicht mehr erwirtschaftet werden, der Kredit kann zur Überschuldung des Kreditnehmers führen.

Unterschrift unter den Kreditvertrag
Bevor Sie den Kreditvertrag dann unterschreiben, sollten Sie sich genügend Bedenkzeit nehmen. Überschlafen Sie alles noch einmal. Stellen Sie sich die Fragen: Benötige ich diesen Kredit wirklich? Brauche ich das Produkt xy tatsächlich, oder kann ich auch darauf verzichten? Ein schnell abgeschlossener Kreditvertrag kann zur Überschuldung führen. Wenn Sie den Kreditvertrag doch abschließen, so unterschreiben Sie den vertrag nur, wenn Sie auch wirklich alle Vertragsklauseln gelesen und verstanden haben. Haben Sie bei Unklarheiten keine Scheu unabhängigen Rat zu suchen. Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen weiter. Unterschreiben Sie niemals einen nicht ausgefüllten Vertrag. Unterschreiben Sie keine unausgefüllte Selbstauskunft. Unterschreiben Sie kein unausgefülltes Dokument.

Abtretungsklausel
Seien Sie vorsichtig bei Klauseln zur Lohn- oder Gehaltsabtretung. Studieren Sie zu diesen Punkten unbedingt auch das Kleingedruckte in dem Vertrag.

Einnahmen - Ausgaben - Übersicht
Vor dem Abschluss eines Kreditvertrages sollten Sie sich über Ihre Einnahmen und Ausgaben in Ihrem Haushalt im klaren sein. Erstellen Sie sich eine Einnahmen-Ausgaben Übersicht vor Abschluss des Kreditvertrages.

Werbeanzeigen
Beachten Sie unbedingt die Seriosität eines Angebotes. Sollten auch nur geringe Zweifel bestehen, so verzichten Sie lieber auf den Kredit. Insbesondere bei Werbeanzeigen die eine schnelle und unkomplizierte Kreditabwicklung oder Umschuldung ohne Schufa-Auskunft versprechen sollten Sie sehr vorsichtig sein.

Umschuldung
Die Ablösung eines Kredits kostet in der Regel Geld. Sie sollten es vermeiden, Schulden mit neuen Schulden zu bezahlen. Durch neue Schulden wird die finanzielle Belastung höher und der Handlungsspielraum kleiner. Durch Gebühren und Ablösungszinsen fallen neue Kosten an. Falls Sie sich dennoch für eine Umschuldung entscheiden, so versuchen Sie den neuen Kredit bei dem gleichen Kreditinstitut zu bekommen. So können Sie sich die zusätzlichen Gebühren für die Kreditablösung sparen.

Info: Kredite mit Restschuldversicherung können widerrufen werden - Urteil des LG Hamburg vom 11.07.2007 (322 O 43/07)

Das Landgericht Hamburg hielt die Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages der Citibank, der mit einer Restschuldversicherung gekoppelt war, nicht für ausreichend. Daher konnten die beiden Verträge lange nach Abschluss widerrufen werden. Denn der Vertrag fällt weg und das Darlehen muss zu einem marktüblichen Zinssatz neu abgerechnet werden. Darüber hinaus sind die Kosten der Restschuldversicherung, die oft mehrere Tausend Euro kosteten, im Wesentlichen zurückzuerstatten.

Im Fall vor dem Landgericht Hamburg hatte ein Verbraucher einen Darlehensvertrag und zeitgleich einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Für den Versicherungsvertrag war die Zahlung einer Einmalprämie notwendig, welche aus dem Darlehen geleistet wurde, indem dieses in Höhe der Prämie von der Bank zurückgehalten wurde. Es handelte sich bei der Versicherung um eine Restschuldversicherung, die dazu dienen sollte, bei Eintritt des Versicherungsfalls noch fällige Ansprüche der Bank zu sichern, indem der noch offene Rest der Kreditschuld durch die Versicherung bezahlt und die Kreditnehmerin von ihrer Zahlungspflicht befreit würde. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob der Widerruf des Kreditvertrags auch den Restschuldversicherungsvertrag erfasst. Dies wäre nach § 358 BGB der Fall, wenn es sich bei ihnen um ein so genanntes "verbundenes Geschäft" handelt.

Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg liegt ein verbundenes Geschäft vor, wenn rechtlich selbständige Verträge in einem so engen Zusammenhang stehen, dass sie jeweils ein Teilstück einer übergeordneten rechtlichen oder wirtschaftlichen Einheit darstellen und sich ergänzen. Im vorliegenden Fall sei der Kredit zumindest auch zu dem Zweck gewährt worden, die Versicherungsprämie zu bezahlen, wobei die Bank und das Versicherungsunternehmen zusammengewirkt haben. Das Gericht betont, es handele sich bei der Restschuldversicherung nicht um ein reines Sicherungsgeschäft, auf den die Verbraucherschutzvorschrift des § 358 BGB möglicherweise nicht anwendbar sei. Da die Darlehensnehmerin planmäßig einen nicht unerheblichen Teil des Darlehensbetrags für die Prämie aufwenden muss, handelt es sich nicht mehr um ein "dienendes Sicherungsgeschäft" (beispielsweise die Bestellung von Sicherheiten, die ebenfalls mit gewissen Kosten verbunden sein kann) sondern um ein "weiteres Geschäft" im Sinne der oben genannten Vorschrift. Der Widerruf des Darlehensgeschäfts führte daher auch dazu, dass die Bindung an den Versicherungsvertrag gelöst würde.