Einige Kreditinstitute begehen Verrat an ihren Kunden
Nach einer beim Institut für Finanzdienstleistungen in
Auftrag gegebenen Studie begehen einige Kreditinstitute
mit einem Teil der Forderungsverkäufe Verrat an ihren
Kunden. Laut dieser Studie haben einige Kreditinstitute
nicht notleidende Kredite ohne Zustimmung ihrer Kunden
an Investoren verkauft. Diese Vorgehensweise verstößt
gegen das Bankgeheimnis und die Vorgaben des
Datenschutzes.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert
verbrauchergerechte Regelungen für die Übertragbarkeit von
Kreditforderungen und Krediten.
Das Ausnutzen gesetzlicher Grauzonen und schon lange überholte
gesetzliche Regelungen bergen nicht zu unterschätzende Risiken
für Kreditnehmer. Laut VZBV müsse verhindert werden, dass die
geltenden gesetzlichen Vollstreckungsregelungen von Investoren,
die nur nach Profitmaximierung streben, missbraucht werden.
Kündigungen des Kredites und Zwangsvollstreckungen durch diese
Investoren sind nicht ausgeschlossen.
2000 Aufkäufer für Kredite sondieren den Markt
Die Kreditinstitute haben seit 2003 begonnen, sich von Krediten
mit eingegangenen Risiken zu trennen. Dahinter stehen
Milliardenschwere Geschäfte in Höhe von insgesamt 15 Milliarden
Euro. Unter die Pakete der risikobehafteten Kredite wurden auch
etwa ein Drittel nicht notleidender Kredite gemischt.
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Scoring ohne Wissen der Verbraucher, Willkür bei der Errechnung von Kreditkonditionen durch die Banken
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Das Recht auf ein Girokonto für jedermann, Kontopfändung
zeitlich begrenzen
Info: Wann muss ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher in seine Wohnung lassen?
Zwar kann der Schuldner dem Gerichtsvollzieher zunächst den Zugang
zu seiner Wohnung verweigern. Nur hilft dies nicht wirklich weiter,
denn er oder sie kommt wieder und hat dann auch das Recht, sich
Zutritt zu verschaffen. Spätestens beim zweiten Mal sollte der
Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zur Wohnung
ermöglichen. Hat der Gerichtsvollzieher zweimal erfolglos versucht,
in die Wohnung des Schuldners zu kommen und der Schuldner war zum
angekündigten Termin nicht zu Hause oder er hat dem
Gerichtsvollzieher den Zutritt verweigert, kann der Gläubiger die
Zwangsdurchsuchung der Wohnung beantragen. Mit einer solchen
richterlichen Durchsuchungsanordnung kann die Wohnung des Schuldners
gewaltsam geöffnet und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die
dadurch entstehenden erhöhten Kosten, auch für die Öffnung der Tür,
hat dann der Schuldner zu tragen.