Finanzen-Ratgeber.info - Kredite: Forderungsverkäufe

Einige Kreditinstitute begehen Verrat an ihren Kunden



Nach einer beim Institut für Finanzdienstleistungen in Auftrag gegebenen Studie begehen einige Kreditinstitute mit einem Teil der Forderungsverkäufe Verrat an ihren Kunden. Laut dieser Studie haben einige Kreditinstitute nicht notleidende Kredite ohne Zustimmung ihrer Kunden an Investoren verkauft. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Bankgeheimnis und die Vorgaben des Datenschutzes.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert verbrauchergerechte Regelungen für die Übertragbarkeit von Kreditforderungen und Krediten.

Das Ausnutzen gesetzlicher Grauzonen und schon lange überholte gesetzliche Regelungen bergen nicht zu unterschätzende Risiken für Kreditnehmer. Laut VZBV müsse verhindert werden, dass die geltenden gesetzlichen Vollstreckungsregelungen von Investoren, die nur nach Profitmaximierung streben, missbraucht werden. Kündigungen des Kredites und Zwangsvollstreckungen durch diese Investoren sind nicht ausgeschlossen.

2000 Aufkäufer für Kredite sondieren den Markt
Die Kreditinstitute haben seit 2003 begonnen, sich von Krediten mit eingegangenen Risiken zu trennen. Dahinter stehen Milliardenschwere Geschäfte in Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro. Unter die Pakete der risikobehafteten Kredite wurden auch etwa ein Drittel nicht notleidender Kredite gemischt.

- Scoring ohne Wissen der Verbraucher, Willkür bei der Errechnung von Kreditkonditionen durch die Banken
- Das Recht auf ein Girokonto für jedermann, Kontopfändung zeitlich begrenzen

Info: Wann muss ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher in seine Wohnung lassen?

Zwar kann der Schuldner dem Gerichtsvollzieher zunächst den Zugang zu seiner Wohnung verweigern. Nur hilft dies nicht wirklich weiter, denn er oder sie kommt wieder und hat dann auch das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Spätestens beim zweiten Mal sollte der Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zutritt zur Wohnung ermöglichen. Hat der Gerichtsvollzieher zweimal erfolglos versucht, in die Wohnung des Schuldners zu kommen und der Schuldner war zum angekündigten Termin nicht zu Hause oder er hat dem Gerichtsvollzieher den Zutritt verweigert, kann der Gläubiger die Zwangsdurchsuchung der Wohnung beantragen. Mit einer solchen richterlichen Durchsuchungsanordnung kann die Wohnung des Schuldners gewaltsam geöffnet und vom Gerichtsvollzieher durchsucht werden. Die dadurch entstehenden erhöhten Kosten, auch für die Öffnung der Tür, hat dann der Schuldner zu tragen.