Kontopfändung und das Recht auf ein Girokonto

Das P-Konto gewährt ein Existenzminimum



Das heute vom Bundeskabinett beschlossene P-Konto gewährt seinen Inhabern einen nicht pfändbaren Freibetrag in Höhe von 985,15 Euro.

Wird heute ein Konto gepfändet, so bleibt dieses Konto automatisch gesperrt. Um zumindest einen Teil seines gesetzlich geschützten Guthabens vor dem Zugriff der Gläubiger zu retten, muss der Gepfändete ein Vollstreckungsgericht einschalten. Das Verfahren ist jedoch kompliziert und viele Schuldner verzichten oder versäumen den Vollstreckungsschutz. Als Folge davon kündigen die Banken diese nicht mehr rentablen Konten. Im heutigem bargeldlosen Zeitalter ist ein Konto aber unverzichtbar.

Selbständige sollen besser geschützt werden
Das neue P-Konto kann im Falle einer Pfändung im Umfang von 985,15 Euro genutzt werden ohne das zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, die notwendige Deckung in entsprechender Höhe natürlich vorausgesetzt. Somit werden nun erstmals Selbständige und Existenzgründer zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes einen Teil ihres Kontoguthabens schützen können.

Zeitliche Begrenzung der Kontopfändung
Laut des neuen Gesetzentwurf bleibt es jedoch bei der zeitlich unbegrenzten Pfändung der Konten. Da die Banken aber praktisch kein Interesse daran haben, ein nur eingeschränkt nutzbares Konto weiterzuführen, löst diese zeitlich unbegrenzte Pfändung aber in der Regel eine Kontokündigung aus.

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Info: Verbraucherinsolvenzverfahren

Durch das Verbraucherinsolvenzverfahren wird überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang geboten. In dem Rahmen eines Verfahrens in 3 Stufen können die Schuldner sich innerhalb von sechs bis acht Jahren vollständig von ihren Schulden befreien. Der Weg in die Restschuldbefreiung ist nicht leicht zu gehen und es gibt einige Stolpersteine. Es benötigt ein Menge Disziplin und Durchhaltevermögen. Die aktive Mitarbeit der überschuldeten Person ist sehr wichtig. Eine fachkundige Begleitung durch das Verfahren zur Restschuldbefreiung ist in jedem Fall sinnvoll, da die gesetzlichen Regelungen zum durchlaufen des Verfahrens sehr komplex sind. Nutzen Sie zur Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung das Beratungsangebot und die Unterstützung der Schuldnerberatungsstelle und der Insolvenzberatungsstelle in Ihrer Nähe. Sie können sich auch von einer Verbraucherzentrale oder von Ihrem Anwalt bei der Durchführung des Verfahrens helfen lassen.