Das Inkassobüro
Viele Gläubiger benutzen zur Eintreibung der offen
stehenden Forderungen professionelle Hilfe durch ein
Inkassobüro. Neben der Hilfe von Rechtsanwälten werden
von Gläubigern in der vorgerichtlichen Phase gerne
Inkassounternehmen zur Eintreibung der Forderungen
eingesetzt.
Wichtig bei Inkasso:
Ein Inkassobüro darf einen Gläubiger zur Forderungseintreibung nicht
in unlauterer Weise unter Druck setzten. Durchaus praktizierte
Methoden sind nächtliche Anrufe bei den Schuldnern, aufdringliche
Außendienstmitarbeiter, die oftmals trotz eindeutiger Aufforderung
Grundstück oder Wohnung nicht umgehend verlassen, Androhungen von
Repressalien, etc. Bei schwerwiegenden Fällen sollten Sie Anzeige
bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei erstellen. In minderschweren
Fällen rechtswidriger Praktiken der Inkassobüros genügt oftmals das
Einreichen einer Beschwerde beim Land- oder
Amtsgerichtpräsidenten.
Weiterhin gilt zu beachten:
Vor einer gründlichen Überprüfung sollten Sie auf keinen Fall ein
vorformuliertes Schuldanerkenntnis oder eine vorformulierte
Ratenzahlungserklärung eines Inkassobüros unterschreiben.
Bevor Sie eine Geldzahlung vornehmen sollten Sie die Richtigkeit der
Forderung bezüglich Person, Forderungshöhe, Zinsen, zusätzliche
Kosten, etc. überprüfen.
Inkassounternehmen
Durch den Einsatz eines Inkassounternehmens entstehen
dem Schuldner zusätzliche Kosten. Der Übernahme der
Kosten eines Inkassounternehmens müssen durch den
Schuldner nur dann übernommen werden, wenn:
- der Schuldner sich in aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung oder Ratenzahlung Zahlungsverzug befindet
- der Schuldner aufgrund nicht beglichener Forderungen einer Mahnung in Zahlungsverzug befindet
- der Gläubiger realistisch erwarten durfte, dass der Schuldner ohne das Einschalten eines Gerichts zahlt oder zahlen kann
Falls Sie bereits im Vorfeld
reagiert haben und dem Gläubiger vor der
Auftragserteilung an das Inkassobüro mitgeteilt hatten,
dass Sie zahlungsunfähig sind oder dass die Forderung an
Sie aus berechtigten Gründen nicht gerechtfertigt ist,
so ist das beauftragen eines Inkassobüros sinnlos. Die
fehlende Leistungsfähigkeit des Schuldners muss für den
Gläubiger jedoch offensichtlich gewesen sein. Ein
Gläubiger muss die Kosten der Eintreibung einer offenen
Forderung möglichst niedrig halten, der Gläubiger hat in
einem solchen Fall eine Schadenminderungspflicht.
Wie auch bei einem
Mahnschreiben sollten Sie vor einer Zahlung an ein
Inkassobüro die Richtigkeit der von dem Büro geltend
gemachten Forderung überprüfen. Lassen Sie sich eine
detailgenaue Forderungsaufstellung geben. Wichtig: Bevor
Sie Geld an ein Inkassobüro zahlen, lassen Sie sich von
diesem eine Geldempfangsvollmacht oder eine
Abtretungserklärung. schriftlich und vom Gläubiger
unterschrieben, aushändigen.
Einige Gläubiger verkaufen die offenen Forderungen an
Inkassounternehmen um wenigstens einen Teil des offenen
Betrages unverzüglich zu bekommen. In einem derartigen
Fall geht die offene Forderung rechtlich und auch
wirtschaftlich auf den Käufer, in diesem Fall also auf
das Inkassobüro, über. Somit haben Sie keine
Berührungspunkte mehr gegenüber dem ursprünglichen
Gläubiger. Das Inkassobüro, als neuer Forderungsinhaber,
darf nun den ursprünglichen betrag nebst Verzugszinsen
von Ihnen einfordern. Zusätzliche Kosten für eigene
Bemühungen dürfen von dem Inkassobüro nicht in Rechnung
gestellt werden.