Gläubiger: Die Eintreibung der offenen Forderung durch ein Inkassobüro

Das Inkassobüro



Viele Gläubiger benutzen zur Eintreibung der offen stehenden Forderungen professionelle Hilfe durch ein Inkassobüro. Neben der Hilfe von Rechtsanwälten werden von Gläubigern in der vorgerichtlichen Phase gerne Inkassounternehmen zur Eintreibung der Forderungen eingesetzt.

Wichtig bei Inkasso:
Ein Inkassobüro darf einen Gläubiger zur Forderungseintreibung nicht in unlauterer Weise unter Druck setzten. Durchaus praktizierte Methoden sind nächtliche Anrufe bei den Schuldnern, aufdringliche Außendienstmitarbeiter, die oftmals trotz eindeutiger Aufforderung Grundstück oder Wohnung nicht umgehend verlassen, Androhungen von Repressalien, etc. Bei schwerwiegenden Fällen sollten Sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei erstellen. In minderschweren Fällen rechtswidriger Praktiken der Inkassobüros genügt oftmals das Einreichen einer Beschwerde beim Land- oder Amtsgerichtpräsidenten.

Weiterhin gilt zu beachten:
Vor einer gründlichen Überprüfung sollten Sie auf keinen Fall ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis oder eine vorformulierte Ratenzahlungserklärung eines Inkassobüros unterschreiben.

Bevor Sie eine Geldzahlung vornehmen sollten Sie die Richtigkeit der Forderung bezüglich Person, Forderungshöhe, Zinsen, zusätzliche Kosten, etc. überprüfen.

Inkassounternehmen
Durch den Einsatz eines Inkassounternehmens entstehen dem Schuldner zusätzliche Kosten. Der Übernahme der Kosten eines Inkassounternehmens müssen durch den Schuldner nur dann übernommen werden, wenn:

Falls Sie bereits im Vorfeld reagiert haben und dem Gläubiger vor der Auftragserteilung an das Inkassobüro mitgeteilt hatten, dass Sie zahlungsunfähig sind oder dass die Forderung an Sie aus berechtigten Gründen nicht gerechtfertigt ist, so ist das beauftragen eines Inkassobüros sinnlos. Die fehlende Leistungsfähigkeit des Schuldners muss für den Gläubiger jedoch offensichtlich gewesen sein. Ein Gläubiger muss die Kosten der Eintreibung einer offenen Forderung möglichst niedrig halten, der Gläubiger hat in einem solchen Fall eine Schadenminderungspflicht.

Wie auch bei einem Mahnschreiben sollten Sie vor einer Zahlung an ein Inkassobüro die Richtigkeit der von dem Büro geltend gemachten Forderung überprüfen. Lassen Sie sich eine detailgenaue Forderungsaufstellung geben. Wichtig: Bevor Sie Geld an ein Inkassobüro zahlen, lassen Sie sich von diesem eine Geldempfangsvollmacht oder eine Abtretungserklärung. schriftlich und vom Gläubiger unterschrieben, aushändigen.

Einige Gläubiger verkaufen die offenen Forderungen an Inkassounternehmen um wenigstens einen Teil des offenen Betrages unverzüglich zu bekommen. In einem derartigen Fall geht die offene Forderung rechtlich und auch wirtschaftlich auf den Käufer, in diesem Fall also auf das Inkassobüro, über. Somit haben Sie keine Berührungspunkte mehr gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger. Das Inkassobüro, als neuer Forderungsinhaber, darf nun den ursprünglichen betrag nebst Verzugszinsen von Ihnen einfordern. Zusätzliche Kosten für eigene Bemühungen dürfen von dem Inkassobüro nicht in Rechnung gestellt werden.