Hilfe in schwieriger finanzieller Situation und bei finanziellen Problemen

Hilfe in schwieriger finanzieller Situation



Menschen in schwieriger finanzieller Situation benötigen oft schnell und unkompliziert Hilfe. Dafür gibt es eine Vielzahl privater und staatlicher Einrichtungen. Mit etwas Aufwand und Initiative des einzelnen lassen sich viele Probleme lösen.

In dem sozialen Netz Deutschlands stehen Menschen und Familien mit finanziellen Schwierigkeiten staatliche Einrichtungen und auch sonstige weitere Hilfen von Verbänden und Vereinen zur Verfügung. Angefangen von der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld über Renten, Ausbildungsbeihilfen, Wohngeld, Eigenheimzulagen, Erziehungsgeld, Unterhaltsansprüche, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kindergeldzuschlag und der Bundesausbildungsförderung wird in Schwierigkeiten geratenen Menschen und Familien in vielen Bereichen geholfen.

Über die Sozialhilfe können Beihilfen und Darlehen zur Sicherung der Unterkunft und der Energieversorgung geleistet werden. Obdachlosigkeit droht, wenn es Ihnen aufgrund der finanziellen Situation nicht möglich gewesen ist ihre Miete zu bezahlen und bereits Mietrückstände über einen längeren Zeitraum entstanden sind. In solchen Fällen sollten Sie sofort Kontakt mit dem für Sie zuständigen Sozialamt aufnehmen.

Sie sollten auf jeden Fall die Möglichkeiten der Verbraucherberatung nutzen. Die Verbraucherberatungen können Sie bei Ihrem Umgang mit Geld im Haushalt unterstützen. Haben Sie Probleme mit Ihrer Bank? Auch in einem solchen Fall gibt es Ansprechpartner, die Ihnen helfend zur Seite stehen. Ist Ihr monatliches Einkommen dauerhaft sehr niedrig? Dann sollten Sie ihre möglichen Ansprüche auf staatliche Leistungen wie z.B. Wohngeld, ergänzende Sozialleistungen, Kindergeld-Zuschlag usw. prüfen.

Genaue Informationen erhalten Sie: Hilfen des Staates für Familien

Info: Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung
Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung - Urteile des BGH Karlsruhe vom 20.12.2006 (VII ZB 58/06)

Nach einer Entscheidung des BGH muss ein Schuldner, wenn der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf das gegenwärtige und das zukünftige Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen hat, zusätzlich zu den laufenden Lohnabrechnungen auch die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herausgeben.

Die Vorschrift diene dem Interesse des Gläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Daher seien auch Lohnabrechnungen aus der Zeit vor der Pfändung herauszugeben. Mit ihrer Hilfe könne sich der Gläubiger eine weitgehend sichere Kenntnis von der Höhe der gepfändeten Forderung verschaffen, weil er erst dann die Einkommensentwicklung beim Schuldner kenne. So könne er überprüfen, ob etwa in Anspruch genommene Pfändungsfreibeträge zu Recht geltend gemacht werden oder ob eine Verschleierung von Arbeitseinkommen versucht wird.