Hilfe in schwieriger finanzieller Situation
Menschen in schwieriger finanzieller Situation benötigen
oft schnell und unkompliziert Hilfe. Dafür gibt es eine
Vielzahl privater und staatlicher Einrichtungen. Mit
etwas Aufwand und Initiative des einzelnen lassen sich
viele Probleme lösen.
In dem sozialen Netz Deutschlands stehen Menschen und
Familien mit finanziellen Schwierigkeiten staatliche
Einrichtungen und auch sonstige weitere Hilfen von Verbänden und
Vereinen zur Verfügung. Angefangen von der Sozialhilfe und dem
Arbeitslosengeld über Renten, Ausbildungsbeihilfen, Wohngeld,
Eigenheimzulagen, Erziehungsgeld, Unterhaltsansprüche,
Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kindergeldzuschlag und der
Bundesausbildungsförderung wird in Schwierigkeiten geratenen
Menschen und Familien in vielen Bereichen geholfen.
Über die Sozialhilfe können Beihilfen und Darlehen zur Sicherung
der Unterkunft und der Energieversorgung geleistet werden.
Obdachlosigkeit droht, wenn es Ihnen aufgrund der finanziellen
Situation nicht möglich gewesen ist ihre Miete zu bezahlen und
bereits Mietrückstände über einen längeren Zeitraum entstanden
sind. In solchen Fällen sollten Sie sofort Kontakt mit dem für
Sie zuständigen Sozialamt aufnehmen.
Sie sollten auf jeden Fall die Möglichkeiten der
Verbraucherberatung nutzen. Die Verbraucherberatungen können Sie
bei Ihrem Umgang mit Geld im Haushalt unterstützen. Haben Sie
Probleme mit Ihrer Bank? Auch in einem solchen Fall gibt es Ansprechpartner, die
Ihnen helfend zur Seite stehen. Ist Ihr monatliches Einkommen dauerhaft sehr
niedrig? Dann sollten Sie ihre möglichen Ansprüche
auf staatliche Leistungen wie z.B. Wohngeld, ergänzende
Sozialleistungen, Kindergeld-Zuschlag usw. prüfen.
Genaue Informationen erhalten Sie:
Hilfen des Staates für Familien
Info: Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung
Herausgabe der Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung - Urteile des BGH Karlsruhe vom 20.12.2006 (VII ZB 58/06)
Nach einer Entscheidung des BGH muss ein Schuldner, wenn der
Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf das gegenwärtige und das
zukünftige Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung
überweisen lassen hat, zusätzlich zu den laufenden Lohnabrechnungen
auch die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung
des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger
herausgeben.
Die Vorschrift diene dem Interesse des Gläubigers, die zur
Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten.
Daher seien auch Lohnabrechnungen aus der Zeit vor der Pfändung
herauszugeben. Mit ihrer Hilfe könne sich der Gläubiger eine
weitgehend sichere Kenntnis von der Höhe der gepfändeten Forderung
verschaffen, weil er erst dann die Einkommensentwicklung beim
Schuldner kenne. So könne er überprüfen, ob etwa in Anspruch
genommene Pfändungsfreibeträge zu Recht geltend gemacht werden oder
ob eine Verschleierung von Arbeitseinkommen versucht wird.