Ist ein Schuldner gegenüber dem Gerichtvollzieher zu Auskünften verpflichtet?

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher


Grundsätzlich ist ein Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet weitergehende Auskünfte zu geben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Im Rahmen einer Eidesstattlichen Versicherung ist der Schuldner zu wahrheitsgemäßen und umfassenden Angaben über seine Vermögensgegenstände, seine Lohnansprüche etc. verpflichtet.

Der Schuldner sollte sich aber Überlegen, ob er eventuell trotzdem weitergehende Auskünfte erteilen möchte. Unter Umständen kann der Schuldner durch seinen freiwilligen Auskünfte und sein kooperatives Verhalten die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vermeiden. Die meisten Informationen wie beispielsweise Bankverbindung, Arbeitgeber und Einkommen kann sich der Gläubiger ohnehin – dann über die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung - verschaffen.

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