Die Erzwingungshaft vermeiden
Wenn Sie Ihre Geldbuße im Moment und voraussichtlich auch in der
Zukunft nicht bezahlen können, so sollten Sie die den zuständigen
Verwaltungsbehörden möglichst schnell mitteilen. So können Sie eine
Erzwingungshaft vermeiden. Wenn Sie zahlungswillig aber
zahlungsfähig sind und diese Zahlungsunfähigkeit auch belegen
können, dürfen Sie nicht in die Erzwingungshaft zur Zahlung des
Bußgeldes genommen werden.
Bei nicht allzu hohen Bußgeldern kann die zuständige
Verwaltungsbehörde von der Zahlung des Bußgeldes absehen, wenn der
Aufwand zur Eintreibung des Bußgeldes nicht in einem angemessenen
Verhältnis zu dem voraussichtlichen Erfolg steht.
Durch einen formlosen Antrag mit einer wahrheitsgemäßen Darstellung
zu Ihrer aktuellen Zahlungsfähigkeit können Sie bei der Behörde
einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes beantragen.
Eine andauernde Zahlungsunfähigkeit können Sie durch die Vorlage
einer Eidesstattlichen Versicherung, eines Lohnabrechnungsbescheides
mit Lohnpfändung oder Ihrem Sozialleistungsbescheid belegen.
Info:
Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde