Die Geldbuße ist nicht bezahlbar

Die Erzwingungshaft vermeiden


Wenn Sie Ihre Geldbuße im Moment und voraussichtlich auch in der Zukunft nicht bezahlen können, so sollten Sie die den zuständigen Verwaltungsbehörden möglichst schnell mitteilen. So können Sie eine Erzwingungshaft vermeiden. Wenn Sie zahlungswillig aber zahlungsfähig sind und diese Zahlungsunfähigkeit auch belegen können, dürfen Sie nicht in die Erzwingungshaft zur Zahlung des Bußgeldes genommen werden.

Bei nicht allzu hohen Bußgeldern kann die zuständige Verwaltungsbehörde von der Zahlung des Bußgeldes absehen, wenn der Aufwand zur Eintreibung des Bußgeldes nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem voraussichtlichen Erfolg steht.

Durch einen formlosen Antrag mit einer wahrheitsgemäßen Darstellung zu Ihrer aktuellen Zahlungsfähigkeit können Sie bei der Behörde einen Antrag auf Ratenzahlung des Bußgeldes beantragen.

Eine andauernde Zahlungsunfähigkeit können Sie durch die Vorlage einer Eidesstattlichen Versicherung, eines Lohnabrechnungsbescheides mit Lohnpfändung oder Ihrem Sozialleistungsbescheid belegen.

Info:

Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde