Von einem Gericht können Geldstrafen in Tagessätzen verhängt werden.

Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln


Von einem Gericht können Geldstrafen in Tagessätzen verhängt werden. Die Höhe eines Tagessatzes ist von der möglichen Unterhaltspflicht und von der Höhe des Einkommens der zu bestrafenden Person abhängig.

Nach der vom Gericht angenommenen Schwere der Schuld und nach dem verhängten Strafmaß richtet sich die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe der Tagessätze kann man nach der rechtskräftig gewordenen Verurteilung nicht mehr herabsetzten lassen.

Das Gericht kann jedoch in dem Urteil Ratenzahlung oder Stundung als Zahlungserleichterung bewilligen. Wenn der Verurteilte seine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, kann die ausgesprochene Geldstrafe von dem Gericht ersatzweise in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden.

Wenn der Verurteilte aufgrund seiner finanziellen Situation zahlungsunfähig ist, besteht unter Umständen auch die Möglichkeit die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Dafür sollte sich der Verurteilte Unterstützung bei der Gerichtshilfe, bei einer Schuldnerberatung oder bei einer Sozialberatungsstelle holen.

Info:
Geldbuße einer Verwaltungsbehörde