Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln
Von einem Gericht können Geldstrafen in Tagessätzen verhängt werden.
Die Höhe eines Tagessatzes ist von der möglichen Unterhaltspflicht
und von der Höhe des Einkommens der zu bestrafenden Person abhängig.
Nach der vom Gericht angenommenen Schwere der Schuld und nach dem
verhängten Strafmaß richtet sich die Anzahl der Tagessätze. Die Höhe
der Tagessätze kann man nach der rechtskräftig gewordenen
Verurteilung nicht mehr herabsetzten lassen.
Das Gericht kann jedoch in dem Urteil Ratenzahlung oder Stundung als
Zahlungserleichterung bewilligen. Wenn der Verurteilte seine
Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, kann die ausgesprochene
Geldstrafe von dem Gericht ersatzweise in eine Freiheitsstrafe
umgewandelt werden.
Wenn der Verurteilte aufgrund seiner finanziellen Situation
zahlungsunfähig ist, besteht unter Umständen auch die Möglichkeit
die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Dafür sollte
sich der Verurteilte Unterstützung bei der Gerichtshilfe, bei einer
Schuldnerberatung oder bei einer Sozialberatungsstelle holen.
Info:
Geldbuße einer Verwaltungsbehörde