Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid

Die Geldbuße einer Verwaltungsbehörde


Eine Verwaltungsbehörde kann eine Geldbuße durch einen Bußgeldbescheid festsetzen. Im Straßenverkehr richtet sich die Höhe des verhängten Bußgeldes nach dem Bußgeldkatalog.

Wenn die von der Behörde verhängte Geldbuße trotz des rechtskräftigen Bußgeldbescheides nicht bezahlt wird, wird der zu zahlende Betrag kostenpflichtig und schriftlich angemahnt. Führt auch dies nicht zu einer Zahlung, so wird die Behörde die zwangsweise Eintreibung der Geldbuße versuchen. Die geschieht mittels eines Gerichtsvollziehers oder durch eine Lohn- und Gehaltspfändung. Die hierdurch zusätzlich entstehenden kosten müssen von dem Schuldner getragen werden.

Falls auch die zwangshafte Eintreibung der Geldbuße misslingt, kann die Verwaltungsbehörde gerichtlich eine Erzwingungshaft beantragen. Die für eine Eintreibung der Geldbuße mögliche Haft beträgt bis zu 6 Wochen. Durch absitzen der Haft verfällt die Geldbuße nicht; sie muß trotzdem auch nach der Haft bezahlt werden und kann auch weiterhin durch einen Vollstreckungsbescheid eingetrieben werden.

Info:

Wie verhalte ich mich, wenn ich meine Geldbuße nicht bezahlen kann?