Die Geldbuße einer Verwaltungsbehörde
Eine Verwaltungsbehörde kann eine Geldbuße durch einen
Bußgeldbescheid festsetzen. Im Straßenverkehr richtet sich die Höhe
des verhängten Bußgeldes nach dem Bußgeldkatalog.
Wenn die von der Behörde verhängte Geldbuße trotz des
rechtskräftigen Bußgeldbescheides nicht bezahlt wird, wird der zu
zahlende Betrag kostenpflichtig und schriftlich angemahnt. Führt
auch dies nicht zu einer Zahlung, so wird die Behörde die
zwangsweise Eintreibung der Geldbuße versuchen. Die geschieht
mittels eines Gerichtsvollziehers oder durch eine Lohn- und
Gehaltspfändung. Die hierdurch zusätzlich entstehenden kosten müssen
von dem Schuldner getragen werden.
Falls auch die zwangshafte Eintreibung der Geldbuße misslingt, kann
die Verwaltungsbehörde gerichtlich eine Erzwingungshaft beantragen.
Die für eine Eintreibung der Geldbuße mögliche Haft beträgt bis zu 6
Wochen. Durch absitzen der Haft verfällt die Geldbuße nicht; sie muß
trotzdem auch nach der Haft bezahlt werden und kann auch weiterhin
durch einen Vollstreckungsbescheid eingetrieben werden.
Info:
Wie verhalte ich mich, wenn ich meine Geldbuße nicht bezahlen kann?